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Anbau von Bt-Mais MON810 in Deutschland verboten
Bonn. BVA. 17.04.2009. Am Dienstag hat
Bundeslandwirtschaftsministerien Ilse Aigner veranlasst,
dass das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittel-sicherheit (BVL) eine Schutzklausel nach § 20
Abs. 3 Gentechnikgesetz und Artikel 23 der
Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verhängt. Damit ist der
Anbau von MON810 der Firma Monsanto in Deutschland verboten.
Mit Verhängung der Schutzklausel durch das BVL gegenüber der
Firma Monsanto wird das Ruhen der Genehmigung von MON810
angeordnet. Damit ist jeder Anbau und jeder weitere Verkauf
von Saatgut von Mais der Linie MON810 unzulässig. MON810
kann damit in dieser Saison in Deutschland nicht angebaut
werden. Die Bundesländer wurden umgehend über diese Maßnahme
informiert und werden die Einhaltung des Verbots überwachen,
so die Ministerin.
Die 1998 nach altem EU-Recht erteilte Genehmigung für den
Anbau von MON810 ist auf EU-Ebene ausgelaufen und der
EU-weite Anbau erfolgt seitdem nur noch im Rahmen des
Bestandsschutzes. Derzeit wird die Neuzulassung des
GV-Maises auf EU-Ebene kontrovers diskutiert. In den letzten
Jahren haben die EU-Mitgliedsstaaten Frankreich, Österreich,
Ungarn und Griechenland von der Schutzklausel Gebrauch
gemacht – kürzlich auch Luxemburg. Als Gründe für das
deutsche Verbot führte Aigner neue wissenschaftliche
Erkenntnisse über die Gefahren und Risiken von MON810 für
die Umwelt an. Sie stützt sich hierbei u.a. auf zwei
Luxemburger Studien aus den Jahren 2008 und 2009. Diese
hätten gezeigt, dass MON810 sich in seiner Wirkung nicht nur
auf den Zielorganismus, den Maiszünzler-Schmetterling,
beschränke, sondern auch andere Organismen beeinträchtige.
So erhöhe sich die Sterblichkeit bei den Larven des
Zweipunkt-Marienkäfers. Auch Wasserorganismen seien bedroht.
Die zweite wichtige Aussage der Studien sei, dass die
Ausbreitung der Maispollen deutlich weiter reiche, als
bisher angenommen wurde, erläutert Aigner. Sie unterstrich,
dass es bei dem Anbauverbot nicht um eine politische,
sondern um eine rein fachliche Entscheidung gehe. „Es handle
sich nicht um eine Grundsatzent-scheidung zur Grünen
Gentechnik, sondern um eine Einzelfallentscheidung auf
wissenschaftlicher Grundlage“. Die vielen offenen Fragen
über den einzigen zurzeit in Europa zum kommerziellen Anbau
zugelassenen genveränderten Organismus würde die
Notwendigkeit einer verstärkten Sicherheitsforschung
deutlich machen. Die Bundes-landwirtschaftsministerin hat
daher ihr Haus beauftragt, ein Strategiepapier zu
erarbeiten, welches die zukünftige Behandlung der Thematik
Gentechnik regeln soll. Es sei vorgesehen, ein Programm zur
Sicherheitsforschung durchzuführen und einen Leitfaden zur
künftigen Genehmigungspraxis zu erarbeiten. Es sollen
hierbei auch die Fragen zur Ausweisung von
gentechnikanbaufreien Regionen beantwortet werden.
Unterstützung findet Aigner bei ihrem Kabinettskollegen
Gabriel. Der Bundesumweltminister wies darauf hin, dass
zunächst alle Zweifel über die Umweltverträglichkeit der
Maislinie, ausgeräumt werden müssten. „Wir brauchen ein
überzeugendes Monitoring, damit auch dauerhaft sicher
ist, dass Umwelt und Natur nicht geschädigt werden“, so
Gabriel. Der Ende März von Monsanto vorgelegte Bericht über
das Monitoring-Programm in Deutschland habe in dieser
Hinsicht nicht überzeugt. Gabriel schätzt die
Monitoring-Maßnahmen als völlig ungeeignet ein, um Zweifel
an der Umweltverträglichkeit auszuräumen. Der Bericht zeige
vielmehr, dass im Falle einer Neuzulassung von MON810 auf
EU-Ebene das dann notwendig werdende, EU-weit verbindliche
Monitoring erheblich erweitert und verbessert werden müsste.
Das Anbauverbot löste ein breites Echo bei Befürwortern und
Gegnern Grüner Gentechnik aus. In der Politik begrüßen die
SPD und Bündnis 90/Die Grünen die getroffene Entscheidung.
„Das Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais sei der
Anfang vom Ende der grünen Gentechnik in Deutschland“,
analysiert die SPD-Fraktion das Anbauverbot. Laut den Grünen
finden sich in Honig Genmais-Pollen, obwohl es für MON810
keine Zulassung als Lebensmittel gebe. Dies berechtige
Aigner dazu, die Sortenzulassung auszusetzen. „Schließlich
ist sie auch für die Vorsorge und den Schutz der Bevölkerung
verantwortlich“, so Renate Künast. Die Grünen fordern nun,
„in Europa konsequent gegen Gentechnik auf Äckern und
Tellern“ vorzugehen. Heftige Kritik kommt von der FDP: „Ilse
Aigner beuge sich dem Druck aus Bayern. Sie verbiete
entgegen ihrer eigenen Über-zeugung und entgegen
rechtsstaatlicher Prinzipien den Anbau einer Maissorte, die
sich auch in Deutschland bewährt habe", erklärte die
Gentechnik-Expertin der FDP-Bundes-tagsfraktion, Christel
Happach-Kasan. Aigner würde Fachlichkeit dem Populismus
opfern. Auch in der CDU-Fraktion stieß das Verbot auf
Kritik. „Ich halte die Entscheidung für falsch, weil wir
damit eine Zukunftstechnologie in Deutschland verhindern
oder große Umwege gehen müssen“, sagte der agrarpolitische
Fraktionssprecher Peter Bleser (CDU).
Sehr zurückhaltend kommentierte die EU-Kommission das
deutsche Verbot. Man werde die Entscheidung in Deutschland
auf wissenschaftlicher Grundlage analysieren. Bisher hat
nach Ansicht der Kommission noch kein Mitgliedstaat neue
wissenschaftliche Belege angeführt, die ein nationales
Verbot für MON810 rechtfertigen könnten.
Die Landwirte, die den Anbau von GV-Mais geplant haben,
wollen Rechtsmittel prüfen. „Die betreffenden Landwirte
stehen nun vor großen Problemen, kurzfristig anderes Saatgut
zu bekommen. Viele überlegen, Rechtsmittel einzulegen“,
kündigt die Arbeitsgemeinschaft Innovativer Landwirte (Agil)
an, welche die GV-Maisanbauer vertritt. Der Deutsche
Bauernverband (DBV) hat in einer Pressemeldung erklärt:
„Unabhängig von der Ent-scheidung zum Anbauverbot bleibt der
DBV bei seiner bisherigen Haltung, in Deutschland
nicht zum Anbau von Grüner Gentechnik zu raten." Dies
habe mit den äußerst schwierigen Haftungsregelungen für die
Landwirte zu tun, ebenso mit wenig oder keinen
ackerbaulichen Vorteilen, und schließlich mit einer enormen
Zurückhaltung der Ver-braucher. Wie bei der Bevölkerung gehe
auch bei den Bauern ein tiefer Graben durch Befürworter und
Gegner. Deshalb sei für den DBV die Wahlfreiheit für
Verbraucher und Landwirte erste Priorität. Hierfür sei die
Frage der Koexistenz aller Anbauformen das zentrale Argument
in der Diskussion über den Einsatz von Grüner Gentechnik.
Der DBV habe sich immer für die umfassende Erforschung der
Grünen Gentechnik ausgesprochen. Der Wissenschaftsstandort
Deutschland könne es sich schon aus Gründen der
Risiko-abschätzung nicht leisten, auf den Versuchsanbau im
Freiland zu verzichten, so der DBV.
Auf wenig Verständnis stößt das Anbauverbot für MON810 beim
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP). Der
Verband nennt die Entscheidung einen „Willkürakt“ und
kritisiert das Anbauverbot scharf. Mit dieser politisch
motivierten Entscheidung markiere die Ministerin den
Abschied von Fortschritt und Innovation und riskiere die
Spitzen-position des Forschungsstandortes Deutschlands.
Nach Auffassung des BDP liegen keine neuen
wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die ein Anbauverbot
rechtfertigen. Die Ministerin widersetze sich damit der
europäischen Gesetzgebung, die für den Ausruf der
Schutzklausel gerade neue wissenschaftliche Erkenntnisse
über Sicherheitsbedenken verlange. Der Verweis auf andere
EU-Mitgliedstaaten, die nationale Anbauverbote erlassen
haben, sei ebenfalls haltlos. Die vorgebrachten Studien
seien bereits widerlegt: Zuletzt habe eine französische
Behörde der von Österreich angeführten Begründung für eine
nationale Schutzklausel widersprochen. Der Konzern
Monsanto hat mitgeteilt, dass er rechtliche Schritte gegen
den Bund in Betracht ziehe. Zunächst warte man jedoch
ab, bis die detaillierte schriftliche Begründung vorliege.
Monsanto hält das Anbauverbot von MON810 für nicht
nachvollziehbar und nicht gerechtfertigt. Sollte es wider
Erwarten des Konzerns doch nicht mehr möglich werden, in
diesem Jahr hierzulande noch MON810-Mais anzu-bauen, will
Monsanto die betroffenen Landwirte unterstützen. So sei als
eine Option kurzfristig auch ein Saatguttausch möglich,
erläuterte der Sprecher. Dies lasse sich logistisch ohne
Probleme realisieren. Darüber hinaus soll es wohl
Hilfestellung bei möglichen Schadensersatzforderungen
BVA-Info 16_09 4 bei wirtschaftlichen Verlusten geben. Doch
zunächst geht der Agrarkonzern davon aus, auf rechtlichem
Weg erfolgreich gegen das Anbauverbot vorgehen zu können.
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