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Thema: Gentechnik


Anbau von Bt-Mais MON810 in Deutschland verboten

Bonn. BVA. 17.04.2009. Am Dienstag hat Bundeslandwirtschaftsministerien Ilse Aigner veranlasst, dass das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-sicherheit (BVL) eine Schutzklausel nach § 20 Abs. 3 Gentechnikgesetz und Artikel 23 der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG verhängt. Damit ist der Anbau von MON810 der Firma Monsanto in Deutschland verboten. Mit Verhängung der Schutzklausel durch das BVL gegenüber der Firma Monsanto wird das Ruhen der Genehmigung von MON810 angeordnet. Damit ist jeder Anbau und jeder weitere Verkauf von Saatgut von Mais der Linie MON810 unzulässig. MON810 kann damit in dieser Saison in Deutschland nicht angebaut werden. Die Bundesländer wurden umgehend über diese Maßnahme informiert und werden die Einhaltung des Verbots überwachen, so die Ministerin.

Die 1998 nach altem EU-Recht erteilte Genehmigung für den Anbau von MON810 ist auf EU-Ebene ausgelaufen und der EU-weite Anbau erfolgt seitdem nur noch im Rahmen des Bestandsschutzes. Derzeit wird die Neuzulassung des GV-Maises auf EU-Ebene kontrovers diskutiert. In den letzten Jahren haben die EU-Mitgliedsstaaten Frankreich, Österreich, Ungarn und Griechenland von der Schutzklausel Gebrauch gemacht – kürzlich auch Luxemburg. Als Gründe für das deutsche Verbot führte Aigner neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Gefahren und Risiken von MON810 für die Umwelt an. Sie stützt sich hierbei u.a. auf zwei Luxemburger Studien aus den Jahren 2008 und 2009. Diese hätten gezeigt, dass MON810 sich in seiner Wirkung nicht nur auf den Zielorganismus, den Maiszünzler-Schmetterling, beschränke, sondern auch andere Organismen beeinträchtige. So erhöhe sich die Sterblichkeit bei den Larven des Zweipunkt-Marienkäfers. Auch Wasserorganismen seien bedroht. Die zweite wichtige Aussage der Studien sei, dass die Ausbreitung der Maispollen deutlich weiter reiche, als bisher angenommen wurde, erläutert Aigner. Sie unterstrich, dass es bei dem Anbauverbot nicht um eine politische, sondern um eine rein fachliche Entscheidung gehe. „Es handle sich nicht um eine Grundsatzent-scheidung zur Grünen Gentechnik, sondern um eine Einzelfallentscheidung auf wissenschaftlicher Grundlage“. Die vielen offenen Fragen über den einzigen zurzeit in Europa zum kommerziellen Anbau zugelassenen genveränderten Organismus würde die Notwendigkeit einer verstärkten Sicherheitsforschung deutlich machen. Die Bundes-landwirtschaftsministerin hat daher ihr Haus beauftragt, ein Strategiepapier zu erarbeiten, welches die zukünftige Behandlung der Thematik Gentechnik regeln soll. Es sei vorgesehen, ein Programm zur Sicherheitsforschung durchzuführen und einen Leitfaden zur künftigen Genehmigungspraxis zu erarbeiten. Es sollen hierbei auch die Fragen zur Ausweisung von gentechnikanbaufreien Regionen beantwortet werden.

Unterstützung findet Aigner bei ihrem Kabinettskollegen Gabriel. Der Bundesumweltminister wies darauf hin, dass zunächst alle Zweifel über die Umweltverträglichkeit der Maislinie, ausgeräumt werden müssten. „Wir brauchen ein überzeugendes Monitoring, damit auch dauerhaft sicher ist, dass Umwelt und Natur nicht geschädigt werden“, so Gabriel. Der Ende März von Monsanto vorgelegte Bericht über das Monitoring-Programm in Deutschland habe in dieser Hinsicht nicht überzeugt. Gabriel schätzt die Monitoring-Maßnahmen als völlig ungeeignet ein, um Zweifel an der Umweltverträglichkeit auszuräumen. Der Bericht zeige vielmehr, dass im Falle einer Neuzulassung von MON810 auf EU-Ebene das dann notwendig werdende, EU-weit verbindliche Monitoring erheblich erweitert und verbessert werden müsste.

Das Anbauverbot löste ein breites Echo bei Befürwortern und Gegnern Grüner Gentechnik aus. In der Politik begrüßen die SPD und Bündnis 90/Die Grünen die getroffene Entscheidung. „Das Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais sei der Anfang vom Ende der grünen Gentechnik in Deutschland“, analysiert die SPD-Fraktion das Anbauverbot. Laut den Grünen finden sich in Honig Genmais-Pollen, obwohl es für MON810 keine Zulassung als Lebensmittel gebe. Dies berechtige Aigner dazu, die Sortenzulassung auszusetzen. „Schließlich ist sie auch für die Vorsorge und den Schutz der Bevölkerung verantwortlich“, so Renate Künast. Die Grünen fordern nun, „in Europa konsequent gegen Gentechnik auf Äckern und Tellern“ vorzugehen. Heftige Kritik kommt von der FDP: „Ilse Aigner beuge sich dem Druck aus Bayern. Sie verbiete entgegen ihrer eigenen Über-zeugung und entgegen rechtsstaatlicher Prinzipien den Anbau einer Maissorte, die sich auch in Deutschland bewährt habe", erklärte die Gentechnik-Expertin der FDP-Bundes-tagsfraktion, Christel Happach-Kasan. Aigner würde Fachlichkeit dem Populismus opfern. Auch in der CDU-Fraktion stieß das Verbot auf Kritik. „Ich halte die Entscheidung für falsch, weil wir damit eine Zukunftstechnologie in Deutschland verhindern oder große Umwege gehen müssen“, sagte der agrarpolitische Fraktionssprecher Peter Bleser (CDU).

Sehr zurückhaltend kommentierte die EU-Kommission das deutsche Verbot. Man werde die Entscheidung in Deutschland auf wissenschaftlicher Grundlage analysieren. Bisher hat nach Ansicht der Kommission noch kein Mitgliedstaat neue wissenschaftliche Belege angeführt, die ein nationales Verbot für MON810 rechtfertigen könnten.

Die Landwirte, die den Anbau von GV-Mais geplant haben, wollen Rechtsmittel prüfen. „Die betreffenden Landwirte stehen nun vor großen Problemen, kurzfristig anderes Saatgut zu bekommen. Viele überlegen, Rechtsmittel einzulegen“, kündigt die Arbeitsgemeinschaft Innovativer Landwirte (Agil) an, welche die GV-Maisanbauer vertritt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in einer Pressemeldung erklärt: „Unabhängig von der Ent-scheidung zum Anbauverbot bleibt der DBV bei seiner bisherigen Haltung, in Deutschland nicht zum Anbau von Grüner Gentechnik zu raten." Dies habe mit den äußerst schwierigen Haftungsregelungen für die Landwirte zu tun, ebenso mit wenig oder keinen ackerbaulichen Vorteilen, und schließlich mit einer enormen Zurückhaltung der Ver-braucher. Wie bei der Bevölkerung gehe auch bei den Bauern ein tiefer Graben durch Befürworter und Gegner. Deshalb sei für den DBV die Wahlfreiheit für Verbraucher und Landwirte erste Priorität. Hierfür sei die Frage der Koexistenz aller Anbauformen das zentrale Argument in der Diskussion über den Einsatz von Grüner Gentechnik. Der DBV habe sich immer für die umfassende Erforschung der Grünen Gentechnik ausgesprochen. Der Wissenschaftsstandort Deutschland könne es sich schon aus Gründen der Risiko-abschätzung nicht leisten, auf den Versuchsanbau im Freiland zu verzichten, so der DBV.

Auf wenig Verständnis stößt das Anbauverbot für MON810 beim Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP). Der Verband nennt die Entscheidung einen „Willkürakt“ und kritisiert das Anbauverbot scharf. Mit dieser politisch motivierten Entscheidung markiere die Ministerin den Abschied von Fortschritt und Innovation und riskiere die Spitzen-position des Forschungsstandortes Deutschlands. Nach Auffassung des BDP liegen keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, die ein Anbauverbot rechtfertigen. Die Ministerin widersetze sich damit der europäischen Gesetzgebung, die für den Ausruf der Schutzklausel gerade neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Sicherheitsbedenken verlange. Der Verweis auf andere EU-Mitgliedstaaten, die nationale Anbauverbote erlassen haben, sei ebenfalls haltlos. Die vorgebrachten Studien seien bereits widerlegt: Zuletzt habe eine französische Behörde der von Österreich angeführten Begründung für eine nationale Schutzklausel widersprochen. Der Konzern Monsanto hat mitgeteilt, dass er rechtliche Schritte gegen den Bund in Betracht ziehe. Zunächst warte man jedoch ab, bis die detaillierte schriftliche Begründung vorliege. Monsanto hält das Anbauverbot von MON810 für nicht nachvollziehbar und nicht gerechtfertigt. Sollte es wider Erwarten des Konzerns doch nicht mehr möglich werden, in diesem Jahr hierzulande noch MON810-Mais anzu-bauen, will Monsanto die betroffenen Landwirte unterstützen. So sei als eine Option kurzfristig auch ein Saatguttausch möglich, erläuterte der Sprecher. Dies lasse sich logistisch ohne Probleme realisieren. Darüber hinaus soll es wohl Hilfestellung bei möglichen Schadensersatzforderungen BVA-Info 16_09 4 bei wirtschaftlichen Verlusten geben. Doch zunächst geht der Agrarkonzern davon aus, auf rechtlichem Weg erfolgreich gegen das Anbauverbot vorgehen zu können.
 

 
 
 

 


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