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Das Verwaltungsgericht betonte, es habe nur zu
prüfen gehabt, ob das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in
Braunschweig (BLV) als deutsche Zulassungsbehörde
die Risiken des Anbaus der Maissorte ausreichend
ermittelt und ohne Willkür bewertet habe. Dies sei
der Fall gewesen. Bundeslandwirtschaftsministerin
Ilse Aigner (CSU) hatte den Anbau der Sorte MON 810
durch das BLV verbieten lassen.
Gegen dieses Verbot hatte
Monsanto geklagt: Es gebe keine wissenschaftliche
Beweise, die einen solchen Schritt rechtfertigen
würden. Nach Angaben des US-Konzerns ist die
Maissorte in sechs EU-Ländern verboten, ansonsten
hätten weltweit Behörden MON 810 als sicher
eingestuft, darunter in der EU, in Japan, in den USA
und Kanada.
Der Konzern kündigte an,
möglicherweise Beschwerde gegen das Urteil
einzulegen. Eine Entscheidung darüber solle
"innerhalb der nächsten 24 Stunden" erfolgen.
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