Hormonell wirksame Substanzen

18.12.2015

EU-Kommission veröffentlicht Liste der zu bewertenden Stoffe

Gemäß EU-Verordnung 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln hätte die EU-Kommission bis zum 14. Dezember 2013 konkrete wissenschaftliche Kriterien zur Bestimmung endokrin schädlicher Eigenschaften von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen vorlegen müssen. Der Prozess zur Festlegung dieser Kriterien hat sich jedoch stark verzögert. Derzeit führt die Kommission eine Folgenabschätzung durch.Mitte Dezember hat die Kommission eine Liste chemischer Substanzen veröffentlicht, die sowohl im Rahmen der Folgenabschätzung als auch für die Festlegung der Auswahlkriterien evaluiert werden sollen. Insgesamt enthält die Liste 324 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe und 95 Biozid-Wirkstoffe. Die Kommission hat im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Liste ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Aufführen der Stoffe in dieser Auswahl nicht bedeutet, dass diese als „endokrin schädlich“ oder „Verdacht auf endokrine Schädlichkeit“ betrachtet werden.

Wenige Tage nach der Veröffentlichung der Liste, hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass die Kommission gegen EU-Recht verstoßen habe, weil sie die Veröffentlichung einer Definition von hormonwirksamen Substanzen, den „endokrinen Disruptoren“, hinauszögerte. Im Urteil des EU-Gerichts hieß es, die von der Kommission vorgeschlagene Folgenabschätzung sei unnötig. „Zu dem von der Kommission geltend gemachten Erfordernis einer Folgenabschätzung, um die Auswirkungen der verschiedenen in Frage kommenden Lösungen zu beurteilen, stellt das Gericht fest, dass die Verordnung eine solche Folgenabschätzung nicht verlangt", sagte das Gericht.