Klimaschutzgutachten

02.11.2016

Wissenschaftlichen Beiräte des BMEL legen Klimaschutzgutachten vor

Die beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eingerichteten wissenschaftlichen Beiräte für „Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE)“ und für „Waldpolitik (WBW)“ haben das Gutachten „Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft sowie den nachgelagerten Bereichen und Ernährung und Holzverwendung“ (400 S.) vorgelgt.

Politischen Entscheidungsträgen sollen damit zukünftig Empfehlungen für einen effektiven und effizienten Klimaschutz in der Land- und Forstwirtschaft, der Holzverwendung sowie im Ernährungsbereich zur Verfügung stehen.

Im Zentrum dieses Gutachtens steht der Klimaschutz im Sinne einer Verminderung von Treibhausgas (THG)-Emissionen. Darin wird deutlich, dass Landwirtschaft auf dem Großteil der Fläche Lebensmittel und damit Produkte produziere, die nur eingeschränkt substituierbar seien. Die THG-Emissionen der Landwirtschaft seien daher auch in Relation zur jeweiligen Produktionsleistung zu bewerten. Unter den günstigen klimatischen Produktionsbedingungen in Deutschland und bei gleichzeitig weltweit absehbar knapper werdenden landwirtschaftlichen Flächen sei eine flächendeckende Verringerung der Produktionsintensität nicht zu empfehlen. Aussagekräftiger als die THG-Emissionen pro Flächeneinheit seien die THG-Emissionen je Produkteinheit.

Die Gutachter weisen zudem darauf hin, dass zwischen Klimaschutz und anderen gesellschaftlichen Zielen sowohl Synergien als auch Konflikte bestehen. In der Diskussion um Minderungsmaßnahmen in der Landwirtschaft würden häufig auch die Maßnahmen Biokraftstoffproduktion, Ausdehnung des ökologischen Landbaus und Substitution von importierten Sojafuttermitteln durch im Inland erzeugte Körnerleguminosen vorgeschlagen. Auf Basis der derzeit verfügbaren Analysen sehen die Beiräte in diesen Maßnahmen keinen eindeutigen Beitrag zum Klimaschutz.

Zu den wichtigsten Empfehlungen des Gutachtens im Bereich der Landwirtschaft gehört unter anderem die Verbesserung der Stickstoffeffizienz der Düngung. Die Gutachter sprachen in Richtung Bund und Länder die Empfehlung aus, das Düngerecht zu verschärfen und konsequenter durchsetzen. Sollten damit die N-Überschüsse nicht hinreichend reduziert werden, empfehlen die Beiräte der Bundesregierung, eine Stickstoffabgabe einzuführen. Gleichzeitig wiesen sie darauf hin, dass im Zusammenhang mit Maßnahmen zur N-Effizienzverbesserung der Düngung die Pflanzenzüchtung über die Entwicklung ertragsstabiler, krankheitsresistenter Sorten mit hoher N-Nutzungseffizienz einen wichtigen Klimaschutzbeitrag leisten könne. Dies sollte über entsprechende Forschungsprojekte, aber auch durch eine Schwerpunktsetzung in der Zulassung neuer Sorten befördert werden.