Pflanzenschutz auf ökologischen Vorrangflächen

30.05.2017

EP-Agrarausschuss lehnt Verbot ab

Der Agrarausschuss des Europaparlamentes hat am 30. Mai 2017 gegen den Vorschlag der EU-Kommission gestimmt, wonach auf „ökologischen Vorrangflächen“ (ÖVF) künftig keine Pflanzenschutzmittel mehr eingesetzt werden dürfen. Eine Gruppe von EP-Abgeordneten rund um Albert Deß (CSU) hatte im Vorfeld eine Resolution gegen den Vorschlag der EU-Kommission vorgelegt, mit der erreicht werden soll, dass der Pflanzenschutzmitteleinsatz auf ökologischen Vorrangflächen weiterhin erlaubt bleibt. Die Abstimmung im EP-Agrarausschuss stellt nur eine Vorentscheidung dar. Voraussichtlich Mitte Juni wird im gesamten Plenum des Europäischen Parlamentes abgestimmt. Dort müssten sich zwei Drittel der Abgeordneten dem Votum der Agrarausschussmitglieder anschließen.

„Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass der Pflanzenschutz beim Eiweißanbau auf Vorrangflächen künftig verboten werden soll. Damit wird nicht nur eine nachhaltige heimische gentechnikfreie Eiweißproduktion im Einklang mit der EU-Eiweißstrategie gefährdet. Das Verbot würde auch dazu führen, dass Europa noch stärker von der Einfuhr von Eiweißerzeugnissen aus Brasilien oder anderen Exportländern abhängig sein wird.", erklärt Albert Deß, agrarpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament. Innerhalb der EU werden derzeit auf den ökologischen Vorrangflächen etwa 300.000 ha stickstoffbindende Pflanzen wie Leguminosen bzw. Hülsenfrüchten angebaut. "Damit ist man auf einem guten Weg, eigenes gentechnikfreies Eiweißfutter herzustellen. Angesichts des Hungers in der Welt kann es sich Europa nicht leisten, fruchtbare Böden stillzulegen und auf einen Anbau gänzlich zu verzichten. Auch die ökologischen Vorteile von Eiweißpflanzen in Bezug auf den Bodenschutz und die Stickstoffbindung sind unbestreitbar”, so der bayerische CSU-Agrarpolitiker Albert Deß.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA, appellierte nach der Abstimmung im Agrarausschuss an seine Abgeordnetenkolleginnen und –kollegen, Mitte Juni im Plenum gegen den Entschließungsantrag von Albert Deß zu stimmen. „Das heutige Abstimmungsergebnis ist der beschämende Versuch, das von der EU-Kommission vorgeschlagene Pestizidverbot durch das Europaparlament zu Fall zu bringen. Dabei ist der Vorschlag nicht mehr als die überfällige Einlösung des Minimalkompromisses der letzten Agrarreform, auf fünf Prozent der Ackerfläche ökologische vor ökonomische Interessen zu stellen. Studien belegen, dass diese Zielsetzung mehrheitlich nicht erreicht wird und der dramatische Artenverlust sich seit der letzten Agrarreform im Jahr 2013 massiv und ungebremst fortgesetzt hat. Das Verbot kippen zu wollen, heißt, diese Fakten zu ignorieren und sich den kleinsten Schritt für eine bessere Landwirtschaft zu verweigern. Es gegen den vorgeblichen Untergang des Eiweißpflanzanbaus in Deutschland auszuspielen, spricht weiteren Fakten Hohn: Mit einer Eiweißpflanzen-Prämie, wie sie andere Mitgliedsstaaten eingerichtet haben, wäre eine wesentlich bessere Förderung möglich gewesen.“ kritisierte Häusling.