Votum für strengere Cadmium-Grenzwerte in Dünger

09.06.2017

EU-Umweltausschuss verschärft Vorschlag der Kommission

Die in Düngemitteln zugelassene Menge an Cadmium soll nach dem Willen des Umweltausschusses des Europäischen Parlamentes (ENVI) zunächst auf 60 mg/kg festgelegt werden und drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung auf 40 mg/kg und nach 9 Jahren auf 20 mg/kg gesenkt werden. Die Abgeordneten haben damit den Vorschlag der Kommission noch verschärft. Ursprünglich war die Absenkung des Grenzwertes auf 20 mg/kg erst zwölf Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung vorgesehen. Der Beschluss fiel am 30 Mai in einer ENVI-Ausschuss-Sitzung.

Darüber hinaus fordert der Umweltausschuss eine exakte Cadmium-Gehaltsangabe in mg/kg P2O5, bei weniger als 20 mg/kg eine Kennzeichnung „Geringer Gehalt an Cadmium“. Bei unter 5 mg soll ein „Grünes Label“ auf den niedrigen Gehalt hinweisen. Farbliche Unterschiede der Deklaration sollen den Verbraucher beim Einkauf damit auf die Höhe des Cadmiumgehaltes aufmerksam machen. Darüber hinaus beschloss der Umweltausschuss eine Senkung der Grenzwerte für Blei von 150 auf 20 mg/kg Trockenmasse sowie bei Arsen von 60 auf 20 mg/kg Trockenmasse.

Sollte die ENVI-Stellungnahme im Plenum des Europäischen Parlamentes genehmigt werden, wären in wesentlichen Phosphat-Abbaugebieten wie Tunesien und Marokko enorme Investitionen notwendig, um den Cadmiumgehalt auf technischem Wege zu senken und die Grenzwerte einzuhalten. Russisches Phosphat erfüllt diese Standards auf Grund dortiger Phosphat-Vorkommen, die nur unwesentliche mit Cadmium belastet sind.

In der Diskussion auf EU-Ebene wird angeführt, dass die Festlegung von Cadmium-Grenzwerten in der EU auch geopolitische Auswirkungen im Verhältnis zu Nord- und Westafrika und auf die schwierigen diplomatischen Beziehungen zwischen Russland und der EU haben könnte. Große Teile der Phosphatvorkommen finden sich in Lagerstätten in unsicheren Regionen bzw. Krisenregionen.

Der führende Ausschuss im Europäischen Parlament – Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) - wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 13. Juli 2017 über die Änderungsanträge abstimmen, bevor das Europäische Parlament voraussichtlich im September 2017 sein Votum abgibt. 

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