Stellungnahme StoffstrombilanzVO

19.06.2017

Als Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V. (BVA) und Bundesverband der VO-Firmen e. V. (BVO) begrüßen wir grunsätzlich Regelungen, die zu einem nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen im Betrieb beitragen und Nährstoffverluste vermeiden. Bezüglich des Einsatzes von Saatgut halten wir die vorgesehenen Differenzierungen jedoch für deutlich überzogen.

Gemäß § 4 Abs. 1 hat der Betriebsleiter die Nährstoffzufuhr durch Getreide-, Mais- und Körnerleguminosensaatgut sowie durch Kartoffelpflanzgut zu ermitteln. Dabei sind die Werte nach Anlage 1 zu berücksichtigen.

Die Mengen an Nährstoffen, die durch Zukauf von Saatgut in den landwirtschaftlichen Betrieb eingebracht werden, bewegen sich in einem Bereich unterhalb von 5 kg Stickstoff und 0,7 kg Phosphor je Hektar Aussaatfläche. Angesichts dieser geringen Mengen halten wir eine Differenzierung gemäß Anlage 1 des vorgesehenen Entwurfes für Saatgut innerhalb einzelner Kulturarten für unnötiger Weise zu detailliert. Wir befürchten, dass die vorgesehene Regelung zu erheblichem Mehraufwand bei den Inverkehrbringern, den Landwirten und den Kontrollstellen durch zusätzlich notwendige Beprobungen führen wird.

Die Saatgutproduktion ist nicht auf hohe Proteingehalte im Korn ausgerichtet, sondern auf einen hohen Kornertrag. Dies berücksichtigt der Vermehrer schon in seinem Düngungsregime. Daher ist der Proteingehalt bei Saatgut i.d.R deutlich niedriger als bei Konsumwarenproduktion. Lediglich bei der Produktion von Saatgut für i.d.R. proteinarme Braugerste kann er etwas höher liegen. Wir schlagen deshalb vor, Anlage 1 um eine Spalte „Saatgut“ sowie um eine Zeile „Gerstensaatgut“ zu ergänzen, die angibt, welche Werte für die Nährstoffzufuhr mittels Saatgut festzusetzen sind.