Standpunkte

Öffentliche Konsultation der EU-Kommission

Der BVA unterstützt alle Bemühungen für ein hohes Niveau des Gesundheits- und Umweltschutzes Sorge zu tragen und in diesem Zusammenhang auch die Regulierung von endokrinen Disruptoren im Pflanzenschutz- und Biozidrecht.

21.07.2016

Gern nutzen wir die Möglichkeit, zu dem Ende Mai 2016 vorgelegten Entwurf einer Neuauflage der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 Stellung zu nehmen. Wir teilen die im Entwurf getroffene Einschätzung, dass sich die globalen Herausforderungen nur gemeinsam bewältigen lassen. Wir begrüßen es daher sehr, wenn die Neuauflage der Nachhaltigkeitsstrategie unter Einbeziehung der Bewertung aller relevanten Akteure erfolgt.

02.06.2016

Vorschlag der EU-Kommission zur „Verordnung mit Vorschriften für die Bereitstellung von Düngeprodukten mit CE-Kennzeichnung“

1. Einleitung

Der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA) ist die Interessenvertretung des privaten Agrarhandels in Deutschland. Der BVA für 85 Prozent des privaten Agrarhandels in Deutschland. Die Mitgliedsunternehmen bereiten die von der Landwirtschaft gelieferten Agrarrohstoffe, wie Getreide und Ölsaaten, qualitativ durch Trocknung und Reinigung auf und vermarkten diese Produkte als Nahrungs- und Futtermittel im In- und Ausland. Zudem vertreiben sie sowohl Saatgut, Pflanzenschutz- und Düngemittel als auch Futtermittel an die Landwirtschaft.

Der Bundesverband der Agrargwerblichen Wirtschaft (BVA) zeigt in dem vorliegenden Positionspapier bezüglich der neuen DüngeVO einschneidende Konsequenzen für Produktion und Handel auf.

BVA und VdG repräsentieren den deutschen Erfassungshandel und den nationalen sowie internationalen Groß- und Außenhandel mit Getreide. Die Mitgliedsunternehm beider Verbände stehen für den Umschlag von aktuell 28 Mio. t deutschen Weizens.

Agrarministerkonferenz:
BVA legt Position zur aktuellen Diskussion um herbizidtolerante Sorten dar

Die Agrarministerkonferenz (AMK) hat vom 18. bis 20. März 2015 in Bad Homburg unter anderem über sogenannte HT-Systeme beraten.  Der BVA hat dies zum Anlass genommen und in einem Schreiben an die Mitglieder der AMK die Position des Verbandes zu diesen Systemen dargelegt, bei denen eine konventionell gezüchtete, herbizidtolerante Sorte und ein zugelassenes Komplementärherbizid eingesetzt werden.

Chemische Pflanzenschutzmittel sichern Erträge und Qualitäten landwirtschaftlicher Erzeugnisse und sind damit ein Grundpfeiler nachhaltiger pflanzlicher Produktion in Deutschland. Zentrale Verbände der deutschen Agrarwirtschaft sehen allerdings den chemischen Pflanzenschutz in Deutschland gefährdet: Das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel auf europäischer und nationaler Ebene ist zu restriktiv und wird zunehmend durch neue Hürden verschärft. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird durch neue regulatorische Maßnahmen erschwert. Die für eine nachhaltige Sicherung von Qualität und Erträgen notwendigen Pflanzenschutz-Wirkstoffe sind schon heute in einigen Bereichen nicht mehr vorhanden.

Stand 01.09.2014

Gemeinsame Stellungnahme zu dem Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Einrichtung eines europäischen Fonds für geringfügige Verwendungen im Bereich des Pflanzenschutzes vom 18. Februar 2014, COM(2014)82 final

Einseitige Gebührenlast und kein Plus für den Verbraucherschutz

Die Gebühren für niedersächsische Verwaltungstätigkeiten sind derzeit bereichsbezogen in drei unterschiedlichen Gebührenordnungen für Veterinärverwaltung, für Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeuntersuchung und für Allgemeines geregelt. Mit der Begründung, dass die dort jeweils geregelten amtlichen Tätigkeiten alle der Sicherheit und dem Schutz des Verbrauchers in der gesamten Lebensmittelkette dienten, sollen diese Regelungen mit dem Verordnungsentwurf in eine Gebührenordnung zusammengeführt werden. Allerdings wird diese Gelegenheit genutzt, für den Futtermittelbereich ganz neue Gebührentatbestände einzuführen. So sollen zukünftig für Routinekontrollen erhoben werden:

Mit großer Enttäuschung reagieren der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA) und der Bundesverband der VO-Firmen e.V. (BVO) auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 der EU-Kommission vom 25. Mai 2013, die ein umfangreiches Verbot für die Anwendung der drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam aus der Gruppe der Neonikotinoide ab dem 01. Dezember beinhaltet.

Der Beschluss der EU-Finanzminister zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird vom privaten Agrarhandel abgelehnt. Lediglich elf Länder wollen die umstrittene Steuer auf Finanztransaktionen einführen. Betroffen sind jedoch Staaten mit bedeutender Agrarproduktion und Handel mit landwirtschaftlichen Produkten wie Frankreich und Deutschland. Eine Einführung einer solchen Abgabe auf Bank- und Börsengeschäfte in der gesamten EU war diese Woche in Brüssel gescheitert.

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