Wettbewerbsfähiger Agrarhandel - 5 Thesen für eine starke ländliche Wirtschaftsstruktur

07.06.2018

Stabile Rahmenbedingungen für einen wettbewerbsfähigen Agrarhandel

Berlin – Der Agrarhandel ist eine der tragenden Säulen in den ländlichen Wirtschaftsstrukturen Deutschlands. Um dieser Rolle auch künftig gerecht zu werden und als zuverlässiger Mittler in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette agieren zu können, benötigt der Agrarhandel langfristig angelegte, stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit. Das sagte der Präsident des Bundesverbandes der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA), Rainer Schuler, anlässlich der Mitgliederversammlung am Mittwoch in Berlin.  Der Erhalt dieser Wirtschaftskraft ist von erheblicher Bedeutung. Zu diesem Zweck hat der BVA fünf Thesen für eine starke ländliche Wirtschaftsstruktur und der Sicherstellung eines wettbewerbsfähigen Agrarhandels formuliert. Schuler: „Unsere Aufgabe ist es, diese Botschaften mit Nachdruck an die Politik zu adressieren.“

1. Die Digitalisierung darf kein Privileg der Ballungszentren sein. Leistungsstarke Breitbandnetze und flächendeckende Mobilfunknetze tragen entscheidend zur Zukunftsfähigkeit des Agrarhandels bei.

Mängel in der digitalen Infrastruktur und Lücken in der Mobilfunkabdeckung bedeuten einen unmittelbaren und unheilbaren Wettbewerbsnachteil für den Agrarhandel. Deutschland ist im globalen wie auch im EU-Vergleich ein digitales Entwicklungsland. Die Breitbandversorgung ist zudem extrem ungerecht verteilt. Während der Versorgungsgrad in Großstädten mehr als 90 % beträgt, liegt er in strukturschwachen ländlichen Räumen lediglich bei 31 %. Agrarhandelsunternehmen trifft dies härter als andere Handelsbranchen, weil sie logistisch in ihrer Standortwahl auf ländliche Gebiete festgelegt sind. Kurze Transportwege, Nähe zum Außendienst und Kunden sowie der Einsatz moderner Technologien bedingen aber gleichermaßen die Qualität und Geschwindigkeit der Abläufe. Die Agrarhandelsbranche wird hier somit substanziell benachteiligt. Gefordert sind hier dringend sowohl eine zeitgemäße Glasfaserinfrastruktur als auch flächendeckende und stabile Mobilfunkanbindung auch in nutzerschwachen Regionen.

2. Mit einer einzigen Verordnungsänderung (53. Ausnahmeverordnung zur StVZO) im Sinne einer Gleichbehandlung von teilbarer und unteilbarer Ladung im so genannten „Kombinierten Verkehr“ können Transporte und somit auch klimarelevante Schadstoffemissionen maßgeblich verringert werden.

Damit kann auch der Agrarhandel, der zu großen Teilen Schüttgüter transportiert, von den Vorzügen höherer Gewichte im Kombinierten Verkehr profitieren und wesentlich zur Lösung aktueller und zukünftiger Herausforderungen im Bereich Verkehr und Logistik beitragen. Verkehrsträger dürfen nicht auf Kosten der Wettbewerbsfähigkeit des Agrarhandels gegeneinander ausgespielt werden. Im Agrarhandel gilt hinsichtlich der Nutzung der Verkehrsträger „sowohl als auch“ und nicht „entweder oder“. Wo möglich, werden die Vorteile des Kombinierten Verkehrs bereits genutzt. Allerdings liegt hier enormes Potenzial.

3. Eine konsequente Entbürokratisierung stärkt besonders die kleinen, mittelständischen, meist familiengeführten Unternehmen des Agrarhandels. Davon profitieren der gesamte ländliche Raum und alle, die darin leben.

Dafür fordert der BVA die konsequente und schnelle Umsetzung des laut Koalitionsvertrag geplanten Bürokratieabbaus unter Einbeziehung aller dort genannten Aspekte. Die Vereinfachung der Antragstellung für Förderprogramme bei geringen Fördersummen sowie des Planungs- und Genehmigungsrechts durch Zentralisierung in einer Behörde sind weitere Aspekte.

4. Bei passenden Rahmenbedingungen kann die Agrarhandelsbranche einen wesentlichen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten.

Potenzial besteht unter anderem bei der Energieeffizienz. Gezielte Investitionsförderungen tragen zur Steigerung der Energieeffizienz im Agrarhandel bei.

Der Agrarhandel hat eine wichtige Service- und Beratungsfunktion für die Landwirtschaft. Über die Beratung unterstützt der Agrarhandel die Landwirte bei der Umsetzung der immer weiter steigenden Anforderungen an die Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie an den Umwelt- und Klimaschutz. Dabei informiert er auch über optimale Anbausysteme, die an die jeweiligen Standortgegebenheiten angepasst sind. Im Rahmen dieser Beratung kann der Agrarhandel die Landwirtschaft bei der Erreichung der Klimaschutzziele für diesen Wirtschaftsbereich unterstützen, indem er über Möglichkeiten zur Reduzierung von Emissionen (bspw. Nitrat) informiert. Dafür wären Formate für einen regelmäßigen Austausch zwischen Agrarhandel und Offizialberatung sowie Öffnung der relevanten Bund-Länder-Arbeitsgruppen für Wirtschaftsteilnehmer für den gemeinsamen Erfahrungsaustausch von Nutzen.

5. Durch seine Mittlerfunktion in der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette kann der Agrarhandel daran mitwirken, das Spannungsfeld zwischen Verbrauchern und Landwirten zu überbrücken.

Entscheidend dafür sind die Stärkung des Vertrauens sowie Transparenz. Die zunehmende Urbanisierung hat eine Distanz der Bevölkerung zur Landwirtschaft geschaffen, die trotz der hohen Standards in Deutschland zu einer Beeinträchtigung des Vertrauens in die Lebensmittelwertschöpfungskette führt. Einer Sonderauswertung der globalen Vertrauensstudie Edelman Trust Barometer 2016 mit Fokus auf die Lebensmittelwirtschaft zeigte, dass in Deutschland 57 Prozent der allgemeinen Bevölkerung und 53 Prozent der informierten Öffentlichkeit der Lebensmittelbranche ihr Vertrauen aussprechen. Damit stehen beide Bevölkerungsteile der Lebensmittelbranche weitgehend neutral gegenüber. Transparenz ist ein probates Mittel, um Vertrauen wieder aufzubauen und darüber eine bessere Reputation der Branche zu erreichen. Dazu gehört auch eine umfassende Kennzeichnung der Lebensmittel, einschließlich Gentechnikkennzeichnung.