2 Jahre EuGH-Urteil zu neuen Züchtungstechniken

24.07.2020

Verbände fordern Anpassung der Rechtsgrundlage

Auch zwei Jahre nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu den neuen Züchtungstechniken (NZT) führt die wissenschaftlich nicht begründete Einstufung der NZT als Gentechnik weiterhin zu praktischen Problemen für Wissenschaft und Wirtschaft in Deutschland und in Europa. Die Anwendung dieser Innovationen in der europäischen Landwirtschaft und im Gartenbau ist damit de facto unmöglich.„Durch Nutzung innovativer Züchtungstechnologien hätte Europa die Chance, Maßstäbe für Nachhaltigkeit zu setzen. So könnte unsere Landwirtschaft effektiver klimatische Ertragsrisiken mindern, Ressourcen schonen sowie die Biodiversität fördern“, betont Thorsten Tiedemann als Grain-Club-Vorsitzender im Namen von 23 Verbänden.

Die Verbände der Agrar-, Gartenbau- und Ernährungswirtschaft appellieren daher an die deutsche Bundesregierung, sich über die EU-Ratspräsidentschaft hinaus dafür einzusetzen, dass das EU-Gentechnikrecht an den Stand der Wissenschaft angepasst wird. Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, sollten nicht als GVO reguliert werden. Die NZT haben großes Potenzial, Ernteausfälle infolge des Klimawandels zu minimieren, indem sie Nutzpflanzen schneller widerstandsfähig gegen Wetterextreme und Schädlinge machen. Auch der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln kann dadurch optimiert werden. So können die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Politik in Bezug auf eine nachhaltigere Landbewirtschaftung besser erfüllt werden.

Damit auch kleinen und mittelständischen Unternehmen der Zugang zu den NZT und deren Anwendung ermöglicht werden kann, müssen dringend adäquate rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Zudem lähmt die durch das Urteil entstandene Rechtsunsicherheit die ganze Warenkette, vom Feld bis zur Ladentheke. Damit die internationalen Handelsströme weiterhin funktionieren und die Versorgungsmärkte sowie Arbeitsplätze nicht gefährdet werden, müssen die Bestimmungen zu agrarischen Rohstoffen verschiedener Weltregionen miteinander kompatibel sein. In vielen Drittstaaten werden die mit den NZT erzeugten Pflanzen und deren Verarbeitungsprodukte nicht als GVO reguliert und deklariert. „Eine Gleichbehandlung international gehandelter Produkte ist dringend erforderlich, um eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten Europas zu verhindern. Die Agrar- und Ernährungswirtschaft braucht Rechtssicherheit und zukunftsfähige Perspektiven“, so Tiedemann abschließend.