Bundestag beschließt Änderung der Lkw-Mautsätze

19.10.2018

Anpassungen gelten ab 1. Januar 2019

Der Bundestag hat am Donnerstag den Regierungsentwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (19/3930) angenommen und damit die Sätze der Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen ab dem 1. Januar 2019 geändert. CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD, FDP und Grüne dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/5102 neu) zugrunde, der noch Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen hatte. In zweiter Beratung hatte der Bundestag zwei Änderungsanträge der Fraktion Die Linke (19/5110, 19/5111) abgelehnt. Nur die Grünen hatten die beiden Vorlagen der Linken unterstützt.

Darüber hinaus überwies das Parlament einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verhältnismäßige Lkw-Maut mit nachhaltigen Anreizen und Technologieoffenheit“ (19/4921) zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Kosten der Lärmbelastung sollen Maut angelastet werden
Ziel des Gesetzes ist es, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Mrd. Euro erzielt werden.

Wie die Regierung in der Begründung zu ihrem Gesetzentwurf schreibt, müssten sich entsprechend einer
EU-Vorgabe die gewogenen durchschnittlichen Infrastrukturgebühren an den Baukosten und den Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes orientieren. Die jeweils geltenden Mautsätze würden durch wissenschaftlich fundierte Wegekostengutachten ermittelt. Das neue Wegekostengutachten decke den Zeitraum 2018 bis 2022 ab und enthalte auch Berechnungen zu den externen Kosten aus Luftverschmutzung und Lärmbelastung, die seit einer Änderung des EU-Rechts im Jahr 2011 zusätzlich angelastet werden könnten, heißt es in dem Entwurf. Während die Kosten der Luftverschmutzung bereits seit dem 1. Januar 2015 erhoben werden, sollen die Lärmbelastungskosten nun ergänzt werden.

Regierung will Elektro-Lkw von der Lkw-Maut befreien
Mit der Einführung von Gewichtsklassen werden zudem zwei Entschließungen des Deutschen Bundestages umgesetzt. „Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 t soll die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöht werden“, schreibt die Bundesregierung.

Außerdem werden Elektro-Lkw von der Lkw-Maut befreit. Hinzu kommt eine Mautbefreiung bis 2020 für mit Erdgas betriebene Lkw vor. Ferner wurde eine Anregung des Bundesrates aufgegriffen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von der Maut zu befreien.