Finanzmarktrichtlinie MiFID II: Kommission verschiebt Anwendung auf 2018

12.02.2016

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den zuständigen nationalen Behörden und Marktteilnehmern ein Jahr mehr Zeit zu geben, um die Vorgaben der überarbeiteten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) einzuhalten.Neue Frist ist der 3. Januar 2018. Grund für die Terminverschiebung ist die komplexe technische Struktur, die eingerichtet werden muss, damit die Richtlinie effektiv angewendet werden kann. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) muss Daten von etwa 300 Handelsplätzen zu rund 15 Mio. Finanzinstrumente erfassen. Dazu muss sie eng mit den zuständigen nationalen Behörden und den Handelsplätzen selbst zusammenarbeiten.

Die MiFID-Richtlinie, die für Wertpapiermärkte, Wertpapierfirmen und Anlagevermittler gilt, wurde als Reaktion auf die Finanzkrise erlassen, um einen stärker wettbewerbsorientierten und integrierten EU-Finanzmarkt zu schaffen. Doch haben die jüngsten Ereignisse und Marktentwicklungen Schwachstellen bei einigen ihrer Grundprinzipien offengelegt und Bereiche aufgezeigt, die verstärkt oder überprüft werden müssen.

MiFID II zielt nun darauf ab, diese Mängel zu beheben und die derzeit geltenden Vorschriften für Wertpapiermärkte zu verstärken oder zu ersetzen. Dabei geht es insbesondere darum,

  • sicherzustellen, dass der Handel auf regulierten Plattformen stattfindet
  • Vorschriften für den Hochfrequenzhandel einzuführen
  • die Transparenz und und den Aspekt der Preisvolatilität auf den Märkten für Warenderivate zu berücksichtigen

und die Wettbewerbsb die Beaufsichtigung der Finanzmärkte – einschließlich der Derivatemärkte – zu verbessern edingungen für den Handel mit Finanzinstrumenten und deren Clearing zu verbessern.