Gemeinsam verantwortungsbewusst handeln –

03.02.2017

BVA-Kernforderungen zur Bundestagswahl 2017

Am 24. September 2017 steht die Bundestagswahl an. Unter dem Slogan „gemeinsam verantwortungsbewusst handeln“ hat der BVA seine Kernforderungen in einem Positionspapier zusammengefasst.

Agrarhandelsunternehmen prägen die Wirtschaftsstruktur im Ländlichen Raum entscheidend. Sie schaffen attraktive und dauerhafte Arbeitsplätze. Sie übernehmen Verantwortung für ihre Mitarbeiter und die Region. Der Erhalt dieser Wirtschaftskraft ist von erheblicher Bedeutung. Dazu sind stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit erforderlich.

Die Ernährungssicherung von weltweit mehr als 9 Mrd. Menschen bis 2050 setzt eine effektive Ressourcen-Nutzung voraus. Der Bedarfszuwachs an Nahrungsmitteln geht einher mit einem weiteren Rückgang der Ackerfläche pro Kopf. Große Unterschiede in der Flächenverteilung und -produktivität bei unterschiedlichen klimatischen Bedingungen machen eine nachhaltig intensive Nutzung auf unseren Gunststandorten unumgänglich. Das hohe Ertragspotenzial muss durch intelligenten Einsatz innovativer Technologien sowie die zielgerichtete Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bestmöglich genutzt werden. Für einen dauerhaften Ausgleich von Angebot und Nachfrage ist der der Agrarhandel unverzichtbar. Der BVA fordert ein klares Bekenntnis zur innovativen, zukunftsfähigen Landwirtschaft.

Volatilität an den Märkten für Agrarrohstoffe ist alltäglich. Ein angepasstes Risikomanagement mit einer Preisabsicherung über Warenterminmärkte ist unverzichtbar. Die hohe Komplexität des Börsenhandels erfordert Knowhow. Der Agrarhandel bietet daher der Landwirtschaft einfach strukturierte Möglichkeiten zur Preisabsicherung an. Ein ausreichendes Handelsvolumen ist Bedingung für die Funktionsfähigkeit der Warenterminmärkte. Sie darf nicht durch übertriebene staatliche Regulierung und Bürokratie eingeschränkt werden.

Für einen funktionierenden Europäischen Binnenmarkt müssen die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in den Mitgliedsstaaten vergleichbar und abgestimmt sein. Nationale Alleingänge und weitergehende Anforderungen, wie etwa beim Verfahren über die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, beeinträchtigen die Planungssicherheit und führen zu massiven Wettbewerbsnachteilen.

Fakten und wissenschaftliche Erkenntnisse müssen die Grundlage für alle Gesetzesvorhaben bilden. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, dabei die Interessen aller Adressaten abzuwägen und darf sich nicht von einzelnen Interessengruppen oder einer vermeintlichen Massenmeinung leiten lassen.