Kreislaufwirtschaft:

24.03.2016

Neue Verordnung zur Förderung der Verwendung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln

Die Kommission legte diese Woche den konkreten Vorschlag für eine Verordnung vor, die den Zugang organischer und abfallbasierter Düngemittel zum Binnenmarkt der EU erheblich erleichtern soll und sie den traditionellen, nichtorganischen Düngemitteln wettbewerbsrechtlich gleichstellt. Der BVA geht davon aus, dass durch die neue  EU-Düngemittelverordnung mit einer deutlichen Zunahme von Düngemitteln aus Bio-Abfall und Sekundär-Rohstoffen zu rechnen ist.Daher hält es der BVA für dringend geboten, einen Qualitäts- und Sicherheitsmaßstab über eine Positivliste festzuschreiben, vgl. BVA-Info Nr. 09/16 vom 04.03.2016. Durch die Prüfung von Düngemitteln und Aufnahme in die Liste wäre  gewährleistet, dass lediglich anerkannte Düngemittel in der Landwirtschaft Verwendung finden.

Die Wiederverwendung von Rohstoffen, die derzeit als Abfall entsorgt werden, ist einer der zentralen Grundsätze des Pakets zur Kreislaufwirtschaft, das im Dezember 2015 angenommen wurde. Die jetzt vorgelegte Verordnung enthält gemeinsame Regeln für die Umwandlung von Bioabfällen in Rohstoffe, die für die Herstellung von Düngeprodukten verwendet werden können. Sie legt Anforderungen für die Sicherheit, Qualität und Etikettierung fest, die alle Düngeprodukte erfüllen müssen, um in der gesamten EU frei gehandelt werden zu können. Die Hersteller müssen künftig nachweisen, dass ihre Produkte diese Anforderungen und die Grenzwerte für organische und mikrobielle Kontaminanten sowie physikalische Verunreinigungen einhalten, bevor sie die CE-Kennzeichnung anbringen.

Neue Vorschriften sind nach Annahme durch das EU-Parlament unmittelbar anwendbar

Die neuen Regeln gelten für alle Arten von Düngemitteln. Mit der Verordnung wird ein Grenzwert für Kadmium in Phosphatdüngern eingeführt. Die Grenzwerte werden von 60 mg/kg auf 40 mg/kg (nach drei Jahren) und später auf 20 mg/kg (nach zwölf Jahren) gesenkt.

Nach Zahlen der EU-Kommission werden derzeit 5 % der Bioabfälle recycelt. Nach Berechnungen der Kommission könnten bis zu 30 % der nichtorganischen Düngemittel ersetzt werden, wenn mehr Bioabfälle wiederverwertet würden. Derzeit importiert die EU jährlich etwa 6 Mio. t Phosphate, nach den Plänen der EU-Kommission sollen bis zu 30 % dieser Menge durch Extraktion aus Klärschlamm, biologisch abbaubaren Abfällen, Fleisch- und Knochenmehl oder Gülle ersetzt werden.

Der Verordnungsentwurf wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme übermittelt. Nach der Annahme wird sie nach einem Übergangszeitraum, der es Unternehmen und Behörden ermöglicht, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, unmittelbar anwendbar, ohne dass eine Umsetzung in nationales Recht erforderlich ist.