Nachhaltiger Pflanzenschutz und „Green Deal“

07.08.2020

BVA fordert solide Folgenabschätzung

Die EU-Vorschriften über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zielen darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor möglichen Risiken und negativen Auswirkungen durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu schützen. Die Europäische Kommission hat nun eine Überprüfung dieser Vorschriften gestartet.

Im Rahmen dieser Überprüfung soll untersucht werden, inwieweit die Ziele der im Jahr 2009 in Kraft getretenen Richtlinie 2009/128/EG(link is external) über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden erreicht wurden.

Darüber hinaus soll evaluiert werden wie die Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und des europäischen Grünen Deals erreicht werden können. Unter anderem sieht die Strategie vor, die Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel bis zum Jahr 2030 zu halbieren, siehe BVA-Info Nr. 20/20 vom 22.05.2020.

Im Zuge der Überprüfung soll im vierten Quartal 2020 eine öffentliche Konsultation durchgeführt werden. Der BVA nutze bereits zu Beginn der Überprüfung die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Darin machen wir unter anderem deutlich, dass aus Sicht des BVA pauschale Verbote und Reduktionsvorgaben unvereinbar sind mit dem Anspruch des Grünen Deals, eine sichere Versorgung der Europäer/innen mit erschwinglichen und nachhaltig produzierten Lebensmitteln zu gewährleisten. Der bisherige Fokus der Richtlinie 2009/128/EG, eine nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen, indem die mit der Verwendung verbundenen Risiken verringert werden, ist daher beizubehalten. Die auf den Pflanzenschutz bezogenen Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ müssen dementsprechend überarbeitet werden.

Darüber hinaus fordern wir in unserer Stellungnahme, dass im Rahmen der Überprüfung der Richtlinie 2009/128/EG eine umfassende Folgenabschätzung hinsichtlich der Gewährleistung einer wirtschaftlich tragbaren Pflanzenproduktion in Europa erfolgt. Auf Basis einer solchen Folgenabschätzung muss sichergestellt werden, dass im Bereich des Pflanzenschutzes nur solche Regelungen getroffen werden, die den erfolgreichen Anbau einer breiten Palette an Kulturarten weiterhin ermöglichen.