Rückerstattung deutsche Lkw-Maut

27.11.2020

Verjährung hemmen – Anspruch bis 4. Dezember anmelden

Die Berechnung der deutschen Lkw-Maut verletzt EU-Recht. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 28. Oktober 2020. Ein polnischer Spediteur hatte die Bundesrepublik Deutschland auf 12.550 Euro Rückerstattung verklagt. Bereits Ende 2020 verjährt der Anspruch für zu viel gezahlte Lkw-Mautbeträge aus dem Jahr 2017. Daher sollte der Erstattungsanspruch noch in diesem Jahr geltend gemacht werden.

Laut EuGH sind bei der Festsetzung der Mautgebühren ausschließlich Infrastrukturkosten wie für Bau, Betrieb, Instandhaltung sowie Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes zu berücksichtigen. Kosten der Verkehrspolizei zählen nach dem Urteil nicht zu den Betriebskosten im Sinne der Richtlinie 2017/0114 über die Erhebung von Gebühren.

Möglichkeiten Erstattungsansprüche geltend zu machen

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. und seine Mitgliedsverbände bieten zusammen mit der Kanzlei Hausfeld Rechtsanwälte und dem IT-Dienstleister und Prozessfinanzierer eClaim betroffenen Unternehmen, auf Basis einer Erfolgsprovision, eine bundeseinheitliche Möglichkeit, ihre Erstattungsansprüche für zu viel gezahlte Lkw-Maut geltend zu machen.

eClaim übernimmt die anfallenden Kosten, während Hausfeld die Ansprüche der registrierten Unternehmen sichert und diese außergerichtlich – sowie falls erforderlich auch gerichtlich – durchsetzt. Interessierte Unternehmen, können sich unter www.mautzurueck.de registrieren. Um die Verjährung für Ansprüche aus dem Jahre 2017 zu hemmen, müssen sich Unternehmen dabei bis zum 04.12.2020 anmelden.

Andersfalls wenden Sie sich an den Anwalt Ihres Vertrauens oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Sollten Sie Ihre Ansprüche selbst durchsetzen wollen, können Sie beim BVA ein Musterschreiben anfordern.