Sachkundenachweis:

20.11.2015

Agrarverbände fordern bundesweit einheitliche Regelung

"Die Ideen der Behörden zu einer Dokumentationspflicht des Handels gehen nach unserer Auffassung zu weit und sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Zudem sind sich die Bundesländer nicht einig", erklärte Rechtsanwältin Judith Hausner vom Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA) in einem Interview gegenüber der 'agrarzeitung'.

"DRV und BVA haben ihre Mitglieder stets über die Verordnung auf dem Laufenden gehalten, informiert und auf den Stichtag vorbereitet. Gleichzeitig haben jedoch die Landesbehörden Bestimmungen erarbeitet, wie nach ihrer Ansicht die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln künftig erfolgen muss", führte Hausner weiter aus.Ab dem 26. November 2015 gelten die neuen Regeln für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln. Dann muss jeder der Pflanzenschutzmittel anwendet, dabei anleitet oder beaufsichtigt, darüber berät oder diese verkauft, einen bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen.

Gemeinsam mit Dr. Michael Reininger vom Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) machte Hausner deutlich, dass der unterschiedliche Umgang in den einzelnen Bundesländer zu Unsicherheiten im Handel führt. Die Branchenverbände fordern schon seit längerem für den Agrarhandel eine einheitliche Umsetzung. Auch habe es keine Abstimmungen mit der Praxis gegeben, so Hausner weiter. BVA und DRV decken gemeinsam mehr als 90 Prozent des stationären Pflanzenschutzhandels ab.