Ursachen des Biodiversitätsverlustes sind vielfältig

04.10.2019

Wissenschaftlicher Beirat des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz erstellt Gutachten

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat diese Woche die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutz (NAP) zu den Themen Pflanzenschutz und Biodiversität entgegengenommen.

In dem Gutachten zum „Pflanzenschutz und Biodiversität in Agrarökosystemen“ heißt es, dass die Ursachen des Biodiversitätsverlustes vielfältig sind, zusammenwirken und sich wechselseitig verstärken. Die Landwirtschaft hat ihren Anteil daran. Aber entgegen landläufiger Darstellungen können beispielsweise nur 13 % der Veränderung der Diversität der Insekten auf Pflanzenschutzmittel zurückgeführt werden.

  • Fünf der sechs in der Stellungnahme formulierten Forderungen werden vom Bundesministerium bereits umgesetzt
  • Das Julius-Kühn-Institut und das Thünen-Institut haben dieses Jahr bereits mit der Arbeit am Nationalen Monitoring der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften begonnen, um Klarheit über die Entwicklung der Artenvielfalt und auch die tatsächlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln zu bekommen.
  • Für die Forschung im Bereich „nicht-chemischer Pflanzenschutz“ standen in den vergangenen beiden Jahren rund 25 Mio. Euro zur Verfügung.
  • Die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel werden kontinuierlich angepasst und weiterentwickelt.
  • Die Erhöhung des Flächenanteils des ökologischen Anbaus auf 20 % bis zum Jahr 2030 wurde in der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau und im Koalitionsvertrag verankert.
  • Die Bundesregierung setzt sich bei der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik auf europäischer Ebene dafür ein, biodiversitätsfördernde Maßnahmen zu stärken und insbesondere über Agrarumweltprogramme mehr Vielfalt in die Landschaft zu bringen.

Die Forderung nach einer Sonderabgabe auf Pflanzenschutzmittel sieht das Ministerium insbesondere aus grundsätzlichen steuerpolitischen Gründen sowie nicht zielgenauer Lenkungswirkung skeptisch. Auch im Beirat selbst war dieser Vorschlag umstritten, so dass lediglich eine Prüfbitte an das Bundesministerium formuliert wurde.